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Teilnahmebedingungen

 

1) Gesundheitszustand
Jeder Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, in einer gesundheitlichen Verfassung zu sein, die es ihm ermöglicht:
• die Schulung risikofrei für sich und seine Gesundheit durchzuführen

• die  Schulung risikofrei für sich und die Gesundheit anderer durchzuführen


2) Körperhygiene
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich,  die Vorschriften der Day Spa Akademie bezüglich der Körperhygiene einzuhalten. Diese dienen dazu, ein angenehmes Arbeiten für alle Teilnehmer zu ermöglichen.
Vorschriften zur Körperhygiene
a. Körperbehaarung    
Die Körperbehaarung an den Achseln, Rücken, Brust und Armen ist auf eine maximale Länge von 1cm zu kürzen.
b. Körpergeruch

Jeder Schulungsteilnehmer verpflichtet sich, geduscht und gewaschen zu einer Schulung zu erscheinen und ein Körperspray/ Deodorant  zu nutzen.
c. Kopfbehaarung 

Bei langen Haaren (ab Schulterhöhe) sind diese zu einem Zopf zu binden, oder eine Haarhaube zu benutzen.    
d. Fingernägel    

Fingernägel dürfen eine maximale Länge von 2 mm haben und müssen vor der Schulung gefeilt werden, um Verletzungen an der Hautoberfläche zu vermeiden.
e. Schürfwunde    

Es dürfen keine Schürfwunden an Körperstellen sein, mit denen der Übungspartner massiert wird. Dies betrifft insbesondere die Hände.
f. Hornhaut  

Es ist darauf zu achten, dass am Tage der Schulung keine Schwielen an den Händen sind, die zu einem unangenehmen Gefühl beim  Massierten führen.    


Sollte vom Schulungsleiter eine Verletzung dieser Pflichten bei Schulungsbeginn festgestellt werden, kann der Teilnehmer von der Schulung ausgeschlossen werden. Bei Fragen zu diesen Vorschriften bitten wir die Teilnehmer, sich im Vorfeld der Schulung    mit der Day Spa Akademie in Verbindung zu setzen.
 

3) Etikette/Verhaltensregel
Der Schulungsteilnehmer verpflichtet sich pünktlich zur Schulung zu erscheinen, um so den regulären Schulungsablauf für sich und die anderen Teilnehmer zu behindern. Bei Nichterscheinen zur Schulung erfolgt keine Rückerstattung der Schulungsgebühr.

 

Der Teilnehmer ist für seinen Lernerfolg mitverantwortlich.

Während der Schulungszeiten ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Innerhalb der von der Day Spa Akademie genutzten Räumlichkeiten, gelten die entsprechenden Hausordnungen. Diesen ist jederzeit Folge zu leisten. 


Alle Teilnehmer verpflichten sich dazu, sich gegenseitig respektvoll zu behandeln. Bei respektlosem Verhalten, Äußerungen, Bloßstellung,  etc. anderer Teilnehmer, kann der Schulungsleiter einzelne Teilnehmer nach zweimaliger mündlicher Abmahnung von der Schulung ausschließen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer keine Erstattung der Schulungsgebühr sowie aller weiteren Kosten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Des Weiteren hat der Teilnehmer für sämtliche Kosten aufzukommen, die seinem Schulungspartner durch den Wegfall eines Übungspartners entstehen, aufzukommen.
 

4) Übungspartner
In Schulungen mit praktischen Lehranteilen wird in 2er oder 3er Gruppen gearbeitet. Sofern bei der Anmeldung kein bevorzugter Übungspartner namentlich benannt wurde, behält sich die Day Spa Akademie (vertreten durch den Schulungsleiter) das Recht vor, die Teilnehmer in den Gruppen nach eigenem Ermessen zuzuordnen. Es besteht kein Anrecht auf gleichgeschlechtliche Übungspartner.


5) Kleiderordnung
Bei Schulungen mit praktischen Anteilen werden die Schulungsteilnehmer mit direktem Hautkontakt arbeiten. Die    Körperstellen, die zur Durchführung der Schulung gebraucht werden, sind jeweils frei zu legen. Aufgrund der Arbeit mit Ölen, Lotionen, etc. kann es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Verunreinigungen der Kleidung kommen. Wir bitten Sie daher, nur Kleidung zu tragen, die waschbar ist. Für Materialbeschädigungen an der Kleidung übernimmt die Day Spa Akademie keine Haftung.


Jede Form des Körperschmucks ist bei einer Praxisschulung abzulegen. Über eventuelle Ausnahmen entscheidet der Schulungsleiter vor Ort. Für Hautverletzungen aufgrund nicht abgelegte  Körperschmucks übernimmt die Day Spa Akademie keine Haftung.    


Sollte sich ein Teilnehmer weigern, seinen Körperschmuck abzulegen, kann dieser von der Schulung ausgeschlossen werden. Dabei verliert der Schulungsteilnehmer das Recht auf Kostenrückerstattung.
Den Anweisungen des Schulungsleiters ist Folge zu leisten. bei Nichtbeachten der Anweisungen kann ein Teilnehmer von der Schulung ausgeschlossen werden.

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